Dopingliste des IOC (Internationales Olympisches Kommitee)
I. Verbotene Substanzklassen
I.A. Stimulantien
Amfepramon Mesocarb Amfetamin Metamfetamin
Amineptin Methoxyphenamin
Amiphenazol Methylendioxyamfetamin
Bromantan Methylephedrin
Cafedrin Methylphenidat
Cathin Nikethamid
Cropropamid Norphenfluramin
Crotetamid Parahydroxyamfetamin
Ephedrin Pemolin
Etamivan Pentetrazol
Etilamfetamin Phendimetrazin
Etilefrin Phentermin
Fencamfamin Phenylpropanolamin
Fenetyllin Pholedrin
Fenfluramin Pipradrol
Heptaminol Prolintan
Koffein* Propylhexedrin
Kokain Pseudoephedrin
Mazindol Strychnin
Mefenorex
Mephentermin und chemisch oder pharmakologisch verwandte Substanzen!
* Bezüglich Koffein
wird eine Probe als positiv erachtet, wenn im Urin mehr als 12 mg
pro Liter enthalten sind.
Bemerkung:
Vasokonstriktoren, insbesonders alle Imidazolinderivate (Naphazolin,
Oxymetazolin usw.) und Phenylephrin, sind bei lokaler Anwendung (z.B.
Augen- und Nasentropfen) erlaubt. Auch Adrenalin und seine
Abkömmlinge sind als Zusatz für Lokalanästhetika
zulässig.
I.B. Narkoanalgetika
Buprenorphin Nalbuphin Diamorphin (Heroin) Pentazocin
Hydrocodon Pethidin
Hydromorphon Tilidin
Methadon Tramadol
Morphin und chemisch oder pharmakologisch verwandte Substanzen!
Bemerkung: Folgende
vornehmlich als Hustenmittel oder Schmerzmittel eingesetzte Substanzen
sind neuerdings ausdrücklich erlaubt: Dextromethorphan,
Dextropropoxyphen, Dihydrokodein, Ethylmorphin, Kodein, Pholcodin und
Propoxyphen. Ebenfalls erlaubt ist das Antidiarrhoikum Diphenoxylat.
I.C. Anabolika
1. Anabole Steroide
Boldenon Methandriol Clostebol Methyltestosteron
Danazol Miboleron
Dehydrochlormethyl-
testosteron Nandrolon
Dehydroepi-
androsteron (DHEA) Norethandrolon
Dihydrotestosteron Oxandrolon
Drostanolon Oxymesteron
Fluoxymesteron Oxymetholon
Formebolon Stanozolol
Mesterolon Testosteron*
Metandienon Trenbolon
Metenolon Methyltrienolon
und chemisch oder pharmakologisch verwandte Substanzen!
* Für Testosteron
gilt: Eine Probe wird als positiv erachtet, wenn die Zufuhr von
Testosteron oder irgend eine andere Manipulation das Verhältnis
Testosteron/Epitestosteron im Urin auf mehr als 10 ansteigen
lässt. Bei einem Verhältnis zwischen 6 und 10 müssen
weitere Abklärungen erfolgen, bevor ein Entscheid gefällt
wird.
Die Verabreichung von
menschlichem Choriongonadotropin (HCG) und ähnlichen Substanzen
kann beim Mann zu einer erhöhten Produktion androgener Steroide
führen. Die Zufuhr solcher Stoffe ist deshalb verboten.
2. Beta-2-Agonisten
Clenbuterol Reproterol Fenoterol Salbutamol**
Formoterol Salmeterol**
Orciprenalin Terbutalin** und chemisch oder pharamkologisch verwandte Substanzen!
** Einzig Salbutamol,
Salmeterol und Terbutalin sind bei Asthma zur Inhalation zugelassen.
Bei Wettkämpfen muss der Sportler dafür besorgt sein, dass
der Gebrauch dieser Medikamente mittels ärztlichem Attest der
zuständigen medizinischen Instanz vorgängig gemeldet wird.
N.B. Da Beta-2-Agonisten
auch stimulierende Eigenschaften besitzen, werden sie vom IOC teilweise
auch unter den Stimulantien aufgeführt.
I.D. Diuretika
Acetazolamid Hydrochlorthiazid Amilorid Indapamid
Bendroflumethiazid Mannitol*
Bumetanid Mersalyl
Canrenon Spironolacton
Chlortalidon Torasemid
Etacrynsäure Triamteren
Furosemid und chemisch oder pharmakologisch verwandte Substanzen!
* Verbot gilt nur bei
intravenöser Anwendung
I.E. Peptid- und
Glykoproteinhormone sowie Analoge
Choriongonadotropin (HCG) Erythropoietin (EPO) Corticotropin (ACTH) Somatotropin (HGH) und chemisch oder pharmakologisch verwandte Substanzen!
II. Doping-Methoden (unerlaubte
Massnahmen)
II.A. Blutdoping
II.B. Manipulation von
Urinproben durch:
- Verdünnen mit Wasser
oder anderen Flüssigkeiten
- Katheterisierung
- Beeinflussung der renalen
Stoffausscheidung mit Substanzen wie z.B. Probenecid
- Beeinflussung der
Messergebnisse für Testosteron und Epitestosteron z.B. durch
Bromantan
- Beeinflussung des
Verhältnisses Testosteron/Epitestosteron durch Zufuhr von
Epitestosteron*.
* Eine allfällig
höhere Konzentration an Epitestosteron als 200 ng/ml im Urin zieht
unweigerlich weitere Untersuchungen nach sich.
III. Substanzen mit gewissen
Einschränkungen
III.A. Alkohol
Einzelne Sportverbände
verbieten Alkoholgenuss und führen Alkoholtests durch. Positive
Ergebnisse können Sanktionen auslösen.
III.B. Cannabis
Einzelne Verbände
prüfen auch auf Cannabis-Konsum (THC im Urin). Positive Ergebnisse
können sanktioniert werden.
III.C. Lokalanästhetika
Die gängigen
Lokalanästhetika (z.B. Bupivacain, Lidocain, Mepivacain, Procain
etc.) sind bei begründeter medizinischer Indikation zur lokalen
und intraartikulären Injektion zugelassen, nicht aber Kokain. Bei
Wettkämpfen muss der Sportler dafür besorgt sein, dass der
Einsatz dieser Lokalanästhetika mittels detailliertem
ärztlichem Attest der zuständigen medizinischen Instanz
vorgängig gemeldet wird.
Die äusserliche Verwendung
der üblichen Lokalanästhetika (ausser Kokain) ist erlaubt.
III.D. Kortikosteroide
Die Verwendung von
Kortikosteroiden ist mit folgenden Ausnahmen verboten:
- lokale Therapie auf der Haut,
im Ohr oder am Auge, nicht jedoch im Rektum.
- zur Inhalation für Nase
und Atemwege**
- zur lokalen oder
intraartikulären Injektion**
** Bei Wettkämpfen
hat der betroffene Sportler dafür zu sorgen, dass jede Verwendung
von Kortikosteroiden zur lokalen Injektion oder zur Inhalation durch
eine detaillierte ärztliche Bescheinigung der zuständigen
medizinischen Instanz frühzeitig gemeldet wird.
III.E. Betablocker
In einigen Sportarten, bei denen
Konzentration und innere Ruhe eine Rolle spielen, sind Betablocker
verboten: z.B. Schiessen, Moderner Fünfkampf, Golf, Bob, Curling,
Fechten, Flugsport, Motorsport, Pferdesport, Wasserspringen,
Skispringen, Ski alpin.
Beispiele solcher Betablocker
sind wie folgt:
Acebutolol Labetalol Alprenolol Metoprolol
Atenolol Oxprenolol
Betaxolol Propranolol
Bisoprolol Sotalol
Bunolol und chemisch oder pharmakologisch verwandte Substanzen!
N.B. Zu diesen
pharmakologisch verwandten Substanzen gehören etwa auch die
sedierenden Antihistaminika und fast alle Psychopharmaka!
IV. Trainingskontrollen
Es wird auf folgende Substanzen
/ Methoden geprüft:
- I.C. Anabolika
- I.D. Diuretika
- I.E. Peptid- und
Glykoproteinhormone sowie Analoge
- II.B. Manipulation von
Urinproben

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